Der Diebstahal von Firmeneigentum

In jeder Firma oder Unternehmen, ganz egal welcher Größe, stellen wir jedes Jahr wieder fest, dass es Mitarbeiter gibt die es mit den Besitzverhältnisen von Gegenständen nicht so genau nehmen. Jedes Jahr verursachen diese Diebstähle von Firmeneigentum einen imensen Schaden an der Volkswirtschaft. Unser Augenmerkt liegt jedoch auf dem Verlust, den die Firma durch diese Diebstähle erleiden muss und nicht versichern kann. In solchen Fällen können nur private Ermittler mit der Aufklärung dieser Diebstähle beauftragt werden. Selbstverständlich steht es dem Unternehmen frei die Diebstähle auch sofort bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und hier von gerichtlicher Seite ermitteln zu lassen. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass diese Nachforschungen nicht sonderlich diskret ausgeführt werden und die Belegschaft, mehr oder weniger sofort davon erfährt. Allerspätestens jedoch wenn einzellen Mitarbeiter zur Wache einbestellt werden um hier als Beschuldigter vernommen zu werden.

Die Fakten zum Diebstahl § 242

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fremde, bewegliche Sache: Hierbei handelt es sich um das Eigentum ihrer Firma Wegnahme: Erfolgt physisch durch einen noch unbekannten Mitarbeiter rechtswiedrige Zueignungsabsicht: Der Täter hat die Absicht das Eigentum zu behalten.

Die arbeitsrechtlichen Folgen des Diebstahls

Sobald unsere Detektive für Sie im Betrieb ermittelt haben und bekannt gewurden ist, welcher Mitarb oder auch welche Mitarbeiter für den Diebstahl von Firmeneigentum verantwortlich sind, hat unsere Mandant die Entscheidungsgewalt über die weitere Vorgehensweise. Zu erst müssen die Täter den entstandenen Schaden wieder gut machen und die gestohlnen Gegenstände finanziell entschädigen. Im Anschluss greifen alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen, von einer Abmahnung bis hin zur außergewöhnlichen Kündigung. In den seltensten Fällen entscheiden sich unsere Mandanten dafür eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Die Ermittlungen der Polizei im Betrieb, verunsichert die Belegschaft und führt zur Beschädigung des Arbeitsklimas im Arbeitskollegtiv.

Den Diebstahl im Betrieb aufdecken und beenden

Die Ermittlungenen unserer Detektei zum Thema Diebstahl von Firmeneigentum werden fortlaufend geführt und sind auch immer wieder notwendiger den je. Interne Sicherungsmaßnahmen im Betrieb, wenn es sie denn überhaupt gibt, sind einfach zu stark anfällig für die Umgehung durch Tätern aus dem eigenen Betrieb. Diese Täter besitzen Insiderwissen und können so sehr leicht die getroffenen Maßnahmen außer Kraft setzen. Wärend der Diebstahlsversuch von Außen durch wenige mechanische und elektronische Sicherungsmaßnahmen verhindert wird, kann der Diebstahl von Innen nur auf anderem Wege aufgedeckt und beendet werden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

TELEFON Büro Essen: +49 (0)201/8945365 Beratungstermine vor Ort nach vorheriger Absprache Büroanschrift in Essen Ermittlungsdienst Richter Ruhrallee 185 45136 Essen Mail kontakt@ermittlungsdienst-richter.de

Kundenzufriedenheit

Auslastung

erfolgreiche Ermittlungen

Unsere aktuellen Ermittlungen im Einsatzgebiet

Arbeitszeitbetrug nachgewiesen Unsere Detektei in Essen weisst den Arbeitszeitbetrug nach und dokumentiert gerichtsfest den Arbeitszeitbetrug von Mitarbeitern.
Wettbewerbsverbot durchgesetzt Unser Detektiv Essen ist sehr erfahren im diskreten Umgang zu den Untersuchungen des Wettbewerbsverbotes. Wir ermitteln schnell und rechtssicher.
Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt Diese Ermittlungen zum Lohnfortzahlungsbetrug führten dazu, dass der Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung erhielt.
Wer wir sind Wer wir sind

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Ermittlungsdienst Richter Ruhrallee 185 45136 Essen + 49(0)201/8945365 kontakt@ermittlungsdienst-richter.de http://www.richter-detektei-essen.de

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Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Berufsdetektiven, die seit vielen Jahren für unsere Detektei tätig sind. Unsere Privatdetektive mußten aller höchsten Ansprüchen genüge tragen und wurden speziell nach ihren Fähigkeiten von uns ausgewählt. Hierdurch erreichen wir ein hohes Maß an Flexibilität und stellen sicher, die geeignesten Detektive am Einsatzort bereitzustellen.

Unsere aktuellen Ermittlungen im Einsatzgebiet

Arbeitszeitbetrug nachgewiesen Unsere Detektei in Essen weisst den Arbeitszeitbetrug nach und dokumentiert gerichtsfest den Arbeitszeitbetrug von Mitarbeitern.
Wettbewerbsverbot durchgesetzt Unser Detektiv Essen ist sehr erfahren im diskreten Umgang zu den Untersuchungen des Wettbewerbsverbotes. Wir ermitteln schnell und rechtssicher.
Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt Diese Ermittlungen zum Lohnfortzahlungsbetrug führten dazu, dass der Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung erhielt.

Der Diebstahal von

Firmeneigentum

In jeder Firma oder Unternehmen, ganz egal welcher Größe, stellen wir jedes Jahr wieder fest, dass es Mitarbeiter gibt die es mit den Besitzverhältnisen von Gegenständen nicht so genau nehmen. Jedes Jahr verursachen diese Diebstähle von Firmeneigentum einen imensen Schaden an der Volkswirtschaft. Unser Augenmerkt liegt jedoch auf dem Verlust, den die Firma durch diese Diebstähle erleiden muss und nicht versichern kann. In solchen Fällen können nur private Ermittler mit der Aufklärung dieser Diebstähle beauftragt werden. Selbstverständlich steht es dem Unternehmen frei die Diebstähle auch sofort bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und hier von gerichtlicher Seite ermitteln zu lassen. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass diese Nachforschungen nicht sonderlich diskret ausgeführt werden und die Belegschaft, mehr oder weniger sofort davon erfährt. Allerspätestens jedoch wenn einzellen Mitarbeiter zur Wache einbestellt werden um hier als Beschuldigter vernommen zu werden.

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Die Fakten zum Diebstahl

§ 242

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fremde, bewegliche Sache: Hierbei handelt es sich um das Eigentum ihrer Firma Wegnahme: Erfolgt physisch durch einen noch unbekannten Mitarbeiter rechtswiedrige Zueignungsabsicht: Der Täter hat die Absicht das Eigentum zu behalten.

Die arbeitsrechtlichen

Folgen des Diebstahls

Sobald unsere Detektive für Sie im Betrieb ermittelt haben und bekannt gewurden ist, welcher Mitarb oder auch welche Mitarbeiter für den Diebstahl von Firmeneigentum verantwortlich sind, hat unsere Mandant die Entscheidungsgewalt über die weitere Vorgehensweise. Zu erst müssen die Täter den entstandenen Schaden wieder gut machen und die gestohlnen Gegenstände finanziell entschädigen. Im Anschluss greifen alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen, von einer Abmahnung bis hin zur außergewöhnlichen Kündigung. In den seltensten Fällen entscheiden sich unsere Mandanten dafür eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Die Ermittlungen der Polizei im Betrieb, verunsichert die Belegschaft und führt zur Beschädigung des Arbeitsklimas im Arbeitskollegtiv.

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Die Ermittlungenen unserer Detektei zum Thema Diebstahl von Firmeneigentum werden fortlaufend geführt und sind auch immer wieder notwendiger den je. Interne Sicherungsmaßnahmen im Betrieb, wenn es sie denn überhaupt gibt, sind einfach zu stark anfällig für die Umgehung durch Tätern aus dem eigenen Betrieb. Diese Täter besitzen Insiderwissen und können so sehr leicht die getroffenen Maßnahmen außer Kraft setzen. Wärend der Diebstahlsversuch von Außen durch wenige mechanische und elektronische Sicherungsmaßnahmen verhindert wird, kann der Diebstahl von Innen nur auf anderem Wege aufgedeckt und beendet werden.